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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nutzung eines Vereinsautos
von: LuHa ()
Datum: 22.01.2018

Liebes Forum,

bei einem Förderwettbewerb einer ansässigen Bank werden unter gemeinnützigen Vereinen Autos verlost. Das Auto geht mit dem Gewinn in den Besitz des Vereins über, ist also Vereinseigentum. Dürfen Vorstandsmitglieder bzw. normale Mitglieder das Vereinsauto dann auch privat nutzen? Falls ja, was ist dabei zu beachten?

Danke für eure Hilfe und Gruß
LuHa

Re: Nutzung eines Vereinsautos
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.01.2018

Die private Nutzung muss als Sachbezug versteuert werden. Das geht per Fahrtenbuch (anteilige Kosten) oder der Ein-Prozent-Methode.

Re: Nutzung eines Vereinsautos
von: LuHa ()
Datum: 23.01.2018

Lieber Herr Pfeiffer,

danke für die schnelle Rückmeldung. Die von Ihnen genannte Versteuerung ist aus Nutzersicht beschrieben, d.h. das Mitglied, das das Auto nutzt, muss dies entsprechend steuerlich behandeln, richtig? Das wäre ja dann des Mitglieds Sache.

Hat denn der Verein selbst etwas zu beachten?

Gruß
LuHa

Re: Nutzung eines Vereinsautos
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.01.2018

Das würde eine selbstständige Tätigkeit voraussetzen, was meist nicht der Fall sein wird. Schon die Tatsache, dass ein Pkw überlassen wird, spricht gegen eine Selbstständigkeit (keine eigenen Betriebsmittel)
Regelmäßig wird der Verein also lohnsteuerpflichtig.
Man muss auch darauf achten, in welchem Umfang und an wen das Fahrzeug überlassen wird.
Erstens wegen der Begünstigung der Mitglieder (Selbstlosigkeitsgebot) und zweitens, weil das FA das als faktische Vermietung betrachten könnte.
Von einem Modell, bei dem beliebige Mitlglieder den Wagen nutzen können, würde ich deswegen abraten - oder das über eine eigene Leihgebühr abrechnen. Dabei gilt aber der Fremdvergleich. Die Überlassung darf also nicht günstiger sein als bei vergleichbaren gewerblichen Anbietern,