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Vereinsrecht und -organisation
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeiffer, > > danke für die schnelle Rückmeldung. Die von Ihnen > genannte Versteuerung ist aus Nutzersicht > beschrieben, d.h. das Mitglied, das das Auto > nutzt, muss dies entsprechend steuerlich > behandeln, richtig? Das wäre ja dann des Mitglieds > Sache. > > Hat denn der Verein selbst etwas zu beachten? > > Gruß > LuHa
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