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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das würde eine selbstständige Tätigkeit > voraussetzen, was meist nicht der Fall sein wird. > Schon die Tatsache, dass ein Pkw überlassen wird, > spricht gegen eine Selbstständigkeit (keine > eigenen Betriebsmittel) > Regelmäßig wird der Verein also > lohnsteuerpflichtig. > Man muss auch darauf achten, in welchem Umfang und > an wen das Fahrzeug überlassen wird. > Erstens wegen der Begünstigung der Mitglieder > (Selbstlosigkeitsgebot) und zweitens, weil das FA > das als faktische Vermietung betrachten könnte. > Von einem Modell, bei dem beliebige Mitlglieder > den Wagen nutzen können, würde ich deswegen > abraten - oder das über eine eigene Leihgebühr > abrechnen. Dabei gilt aber der Fremdvergleich. Die > Überlassung darf also nicht günstiger sein als bei > vergleichbaren gewerblichen Anbietern,
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