Re: Nutzung eines Vereinsautos
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.01.2018
Das würde eine selbstständige Tätigkeit voraussetzen, was meist nicht der Fall sein wird. Schon die Tatsache, dass ein Pkw überlassen wird, spricht gegen eine Selbstständigkeit (keine eigenen Betriebsmittel)
Regelmäßig wird der Verein also lohnsteuerpflichtig.
Man muss auch darauf achten, in welchem Umfang und an wen das Fahrzeug überlassen wird.
Erstens wegen der Begünstigung der Mitglieder (Selbstlosigkeitsgebot) und zweitens, weil das FA das als faktische Vermietung betrachten könnte.
Von einem Modell, bei dem beliebige Mitlglieder den Wagen nutzen können, würde ich deswegen abraten - oder das über eine eigene Leihgebühr abrechnen. Dabei gilt aber der Fremdvergleich. Die Überlassung darf also nicht günstiger sein als bei vergleichbaren gewerblichen Anbietern,