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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
abgabe des stimmrechts bei nichtanwesenheit
von: brigitte ()
Datum: 30.10.2017

hallo, mitstreiterinnen,
in unserer satzung heißt es:
"jedes mitglied hat stimmrecht in der mitgliederversammlung."

in unserer satzung gibt es keine weiteren bestimmungen hierzu. bei Sauter heißt es: das stimmrecht ist persönlich auszuüben, wenn die satzung nichts anderes bestimmt. ist es dann also möglich, seine stimme per briefwahl vorab abzugeben, wenn man zur mv/wahl nicht anwesend sein kann? ist es dann also falsch, jemanden mit der stimmabgabe zu bevollmächtigen?
lieber hardy, aufgrund eines defekten computers mußte ich einen anderen account nutzen, das war mir unter meinem namen aber nicht möglich. es bleibt bei brigitte.
freundliche grüße
brigitte

Re: abgabe des stimmrechts bei nichtanwesenheit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.10.2017

Wie bei Sauter angegeben, geht eine Bevollmächtigung nur, wenn die Satzung das erlaubt.
Briefwahl wäre eine schriftliche Abstimmung. Die geht nach § 32 (2) BGB nur, wenn alle Mitglieder zustimmen.