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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
brigitte schrieb: ------------------------------------------------------- > hallo, mitstreiterinnen, > in unserer satzung heißt es: > "jedes mitglied hat stimmrecht in der > mitgliederversammlung." > > in unserer satzung gibt es keine weiteren > bestimmungen hierzu. bei Sauter heißt es: das > stimmrecht ist persönlich auszuüben, wenn die > satzung nichts anderes bestimmt. ist es dann also > möglich, seine stimme per briefwahl vorab > abzugeben, wenn man zur mv/wahl nicht anwesend > sein kann? ist es dann also falsch, jemanden mit > der stimmabgabe zu bevollmächtigen? > lieber hardy, aufgrund eines defekten computers > mußte ich einen anderen account nutzen, das war > mir unter meinem namen aber nicht möglich. es > bleibt bei brigitte. > freundliche grüße > brigitte
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