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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl in den Vorstand trotz Klage?
von: Hctrulla ()
Datum: 04.11.2017

Guten Tag,
ich klage gegen einen Anwohner meines Gartens, dessen Ziegen meinen Garten verwüstet haben.
Dieser Anwohner ist auch Mitglied/Pächter in meinem Gartenverein (gemeinnütziger e.V.) und möchte sich jetzt
in den Vorstand wählen lassen. Ist das möglich? Als Vorstandsmitglied könnte er ja ggfs. Einfluss auf das Verfahren nehmen, da der Zaun, der meinen Garten von seinem Grundstück trennt Vereinseigentum ist und bis jetzt noch nicht repariert wurde.

Re: Wahl in den Vorstand trotz Klage?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.11.2017

Es gibt hier keine rechtlichen Einschränkungen.

Re: Wahl in den Vorstand trotz Klage?
von: Hctrulla ()
Datum: 04.11.2017

OK, Danke.

Re: Wahl in den Vorstand trotz Klage?
von: Hardy ()
Datum: 05.11.2017

ich klage gegen einen Anwohner meines Gartens, dessen Ziegen meinen Garten verwüstet haben.

Nun was sagt denn Eure Satzung bzw. Gartenordnung wegen der Ziegen im Garten oder ist der Pächter auf Grund dieser Regelungen des e.V. berechtigt Tiere zu halten?

Re: Wahl in den Vorstand trotz Klage?
von: Hctrulla ()
Datum: 06.11.2017

Er hält die Ziegen auf seinem (?) Grundstück außerhalb der Anlage, nicht im Pachtgarten.

Die Tiere sind über den Außenzaun der Anlage in meinen Garten eingebrochen.