Re: Vorstand beim Registergericht eintragen lassen
von: Kizu ()
Datum: 16.06.2017
Manche Registergerichte haben auf ihrer Homepage Formulare die man vorausgefüllt zum Notar mitnehmen kann. Diese Formulare sind manchmal aber "tückisch", weil längere Namen nicht reinpassen bzw. auf dem Ausdruck nicht vollständig erscheinen.
Der Notar beglaubigt nur die Unterschrift des anmeldenden Vorstands. Darf laut Satzung ein BGB-Vorstandsmitglied alleine vertreten, muss auch nur eines dieser Vorstandsmitglieder persönlich beim Notar erscheinen. Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids mitnehmen, dann ist die Beglaubigung z.B. in BaWü kostenfrei.