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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Manche Registergerichte haben auf ihrer Homepage > Formulare die man vorausgefüllt zum Notar > mitnehmen kann. Diese Formulare sind manchmal aber > "tückisch", weil längere Namen nicht reinpassen > bzw. auf dem Ausdruck nicht vollständig > erscheinen. > > Der Notar beglaubigt nur die Unterschrift des > anmeldenden Vorstands. Darf laut Satzung ein > BGB-Vorstandsmitglied alleine vertreten, muss auch > nur eines dieser Vorstandsmitglieder persönlich > beim Notar erscheinen. Kopie des aktuellen > Freistellungsbescheids mitnehmen, dann ist die > Beglaubigung z.B. in BaWü kostenfrei.
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