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Vereinsrecht und -organisation
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Wonko schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen > > Nach der Versammlung inklusive Neuwahl müssen wir > jetzt die Namen des (neuen) Vorstandes ans > Registergericht melden. Gibt es dafür eine > Vorgabe, wie das zu erfolgen hat? In der > Vergangenheit hat "unser" RG darauf bestanden, > dass die Eintragung durch einen Notar vorzunehmen > ist (also ALLE Vorstandsmitglieder zu diesem Notar > - wir sind übrigens 5!) und der protokolliert und > sendet dann ans RG. Kann man das nicht > beschleunigen und direkt senden? > Ist neben der Zeit auch ein dicker Batzen Geld! > Viele Grüße > Wonko
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