Re: Vorstandswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.02.2017
Diese Regelung besagt nur, dass die Amtszeit nach zwei Jahren automatisch endet.
Das wäre dann ein Problem, wenn die Satzung (wie in solchen Fällen üblich) nicht bestimmt, dass der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt.
Da der Vorstand jederzeit abberufen werden kann, kann die Amtszeit natürlich durch frühere Neuwahlen verkürzt werden. Dazu muss der Vorstand nicht formel abberufen werden, weil die Neuwahl automatisch eine Abberufung darstellt.