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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Diese Regelung besagt nur, dass die Amtszeit nach > zwei Jahren automatisch endet. > Das wäre dann ein Problem, wenn die Satzung (wie > in solchen Fällen üblich) nicht bestimmt, dass der > Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt. > Da der Vorstand jederzeit abberufen werden kann, > kann die Amtszeit natürlich durch frühere > Neuwahlen verkürzt werden. Dazu muss der Vorstand > nicht formel abberufen werden, weil die Neuwahl > automatisch eine Abberufung darstellt.
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