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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
S. Schmidt schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > in unserer Satzung steht, dass der Vereinsvorstand > für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Wie > streng ist diese Zeitangabe vereinsrechtlich zu > sehen? Muss dann exakt nach zwei Jahren (bspw. > immer am 01.12. d. J.) gewählt werden oder gibt es > einen Zeitraum (bspw. bis zu 2/4/6 Wochen vor bzw. > nach der vorangegangenen Wahl)? > > Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen! > > Mit besten Grüßen > > Sarah Schmidt
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