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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neue Satzung
von: Thostep ()
Datum: 06.02.2017

In einer Antwort von ihnen hatte ich gelesen, dass es möglich ist, durch den Vorstand vorgeschlagene Satzungsänderungsformulierungen auf der MV nach dazugehörigen Diskussionen noch abzuändern. Sie schreiben, wenn die Vorgabe nicht zu eng ist. Könnten sie das noch etwas konkretisieren,was wäre zu eng?

Könnten auch neue, zusätzliche Punkte in die neue Satzung aufgenommen werden, wenn sich das durch die Diskussion auf der MV ergibt und das entsprechend abgestimmt wird oder muss man damit erst wieder bis zur nächsten MV warten?

Wenn die neue Satzung als Gesamtpaket abgestimmt werden soll muss es dann zwingend Satzungneufassung heißen oder geht auch Satzungsänderung?

Wenn Onlineabstimmungen möglich sind, ist es möglich, festzulegen, dass z.B. der Vorstand entscheidet, welche Abstimmungen online und welche auf der realen MV abgestimmt werden sollen?

Re: Neue Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.02.2017

Man darf halt nicht schreiben "Die Satzung soll in § x wie folgt geändert werden, sondern z.B. "Änderung der Satzung in § x bezüglich der Größe und Zusammensetzung des Vorstands".

Auch die Neuaufnahme von Regelungen wäre möglich. Es müsste aber schon in der Einladung umrissen werden, welche. Es gilt der Grundsatz, dass der Beschlussgegenstand in der Einladung "hinreichend genau bezeichnet" werden muss. D.h. zwar nicht, dass der Satzungstext wörtlich vorgelegt werden muss, aber dass klar erkennbar ist, welche Regelung wie geändert werden soll.

Die Frage, ob es eine Satzungsneufassung ist, hat vor allem für das Registergericht Bedeutung, für die Abstimmung weniger, weil man so oder so alle Änderungen gemeinsam beschließen kann.

Wenn die Satzung das so regelt, kann der Vorstand über die Art der Abstimmung entscheiden. Den Mitgliedern bleibt im Zweifel ohnehin nur das Minderheitenbegehren.

Re: Neue Satzung
von: Thostep ()
Datum: 06.02.2017

Die Satzungsänderungen betreffen fast alle Paragraphen und liegen im Wortlaut vor und sind den Formulierungen der jetzigen Satzung gegenübergestellt bzw. gibt es auch einige Erweiterungen. Ist das zu eng, um Formulierungen zu verändern und zu beschließen, damit sie schon jetzt gültig werden und nicht erst im nächsten Jahr bei der nächsten MV?
Angekündigt wurde: " die Überarbeitung der Satzung
Begründung: Um Missverständnisse vorzubeugen wurde die ganze Satzung noch einmal juristisch überprüft. Besonders die Abgrenzung zwischen Online-Abstimmungen (was juristisch auch eine "Mitgliederversammlung" ist) und der Mitgliederversammlung (nun MV im Präsensverfahren) wurde klarer herausgearbeitet. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Die juristischen Begründungen sind in den Kommentaren enthalten. Änderungen sind rot markiert."

Noch eine Frage dazu: Können Online-Abstimmungen eine Mitgliederversammlung sein? Meines Erachtens ist es doch lediglich eine Form der Beschlussfassung, eine Mitgliedersammlung müßte doch so etwas wie eine Videokonferenz o.ä. sein?

Re: Neue Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.02.2017

Ist das zu eng, um Formulierungen zu verändern und zu beschließen, damit sie schon jetzt gültig werden und nicht erst im nächsten Jahr bei der nächsten MV?

# Nicht, wenn klargestell wird, dass das ein Vorschlag ist und nicht die verbindliche Beschlussvorlage.

Angekündigt wurde: " die Überarbeitung der Satzung

# Das wäre zu ungenau, wenn der Text nicht beiläge.


Können Online-Abstimmungen eine Mitgliederversammlung sein? Meines Erachtens ist es doch lediglich eine Form der Beschlussfassung, eine Mitgliedersammlung müßte doch so etwas wie eine Videokonferenz o.ä. sein?

# Das wäre nur ein Problem, wenn die Online-Abstimmungen die MV ganz ersetzen. Ersetzen sie nur einzelne Beschlussfassungen, gibt es da keine Bedenken.
Dennoch sollte den Mitgliedern natürlich auch hier die Möglichkeit zu Beiträgen gegeben werden.