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Vereinsrecht und -organisation
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Thostep schrieb: ------------------------------------------------------- > In einer Antwort von ihnen hatte ich gelesen, dass > es möglich ist, durch den Vorstand vorgeschlagene > Satzungsänderungsformulierungen auf der MV nach > dazugehörigen Diskussionen noch abzuändern. Sie > schreiben, wenn die Vorgabe nicht zu eng ist. > Könnten sie das noch etwas konkretisieren,was wäre > zu eng? > > Könnten auch neue, zusätzliche Punkte in die neue > Satzung aufgenommen werden, wenn sich das durch > die Diskussion auf der MV ergibt und das > entsprechend abgestimmt wird oder muss man damit > erst wieder bis zur nächsten MV warten? > > Wenn die neue Satzung als Gesamtpaket abgestimmt > werden soll muss es dann zwingend > Satzungneufassung heißen oder geht auch > Satzungsänderung? > > Wenn Onlineabstimmungen möglich sind, ist es > möglich, festzulegen, dass z.B. der Vorstand > entscheidet, welche Abstimmungen online und welche > auf der realen MV abgestimmt werden sollen?
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