Re: Neue Satzung
von: D.Kalm ()
Datum: 03.02.2017
"Sollte der Wortlaut der Satzung aufgrund von geforderten Anpassung durch den Kreisverband, dem Registergericht oder dem Finanzamt (Gemeinnützigkeit) noch anzupassen sein, bittet der Vorstand um Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, diese redaktionellen Änderungen durch den Vorstand vornehmen zu lassen."
Bei der letzten Satzungsänderung haben wir o.a. Punkt zur Abstimmung gestellt um nicht wegen Begrifflichkeiten wie Satzungsänderung oder Satzungsneufassung eine neue Mitgliederversammlung einberufen zu müssen.
Klar, sollten sich die u.a. angegebenen Adressaten an so Themen wie Zweck/Aufgaben oder Gemeinnützigkeit stören, muss eine neue Versammlung einberufen werden.
Wäre dies möglich?
D.Kalm