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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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D.Kalm schrieb: ------------------------------------------------------- > "Sollte der Wortlaut der Satzung aufgrund von > geforderten Anpassung durch den Kreisverband, dem > Registergericht oder dem Finanzamt > (Gemeinnützigkeit) noch anzupassen sein, bittet > der Vorstand um Zustimmung durch die > Mitgliederversammlung, diese redaktionellen > Änderungen durch den Vorstand vornehmen zu > lassen." > > Bei der letzten Satzungsänderung haben wir o.a. > Punkt zur Abstimmung gestellt um nicht wegen > Begrifflichkeiten wie Satzungsänderung oder > Satzungsneufassung eine neue Mitgliederversammlung > einberufen zu müssen. > Klar, sollten sich die u.a. angegebenen Adressaten > an so Themen wie Zweck/Aufgaben oder > Gemeinnützigkeit stören, muss eine neue > Versammlung einberufen werden. > Wäre dies möglich? > > D.Kalm
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