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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt keine Pflicht, die Satzung zu erörten, > wenn jedes Mitglied den Text einsehen kann oder, > besser noch, vorher erhält. > Am besten beschließt man die Satzung insgesamt > neu, dann muss auch nicht jede Änderung einzeln > aufgelistet werden.
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