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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neue Satzung
von: D.Kalm ()
Datum: 31.01.2017

Eine organisatorische Frage:
Wir haben 2014 eine neue Satzung zwecks e. V. beschlossen und auch umgesetzt. Registergericht Finanzamt etc.
Jetzt wollen wir bzw. müssen wir die damalige Satzung an eine neue Mustersatzung angleichen, die vom Landesverband DRK Niedersachsen vorgegeben ist.
Die Satzung ist jetzt soweit fertig und soll in der JHV beschlossen werden.
Was gibt es für Lösungen das in dieser JHV nicht jeder Paragraph bzw. die ganze Satzung gegenüber der alten Punkt für Punkt den Mitgliedern erörtert werden muss. Das wären bei 30-Seiten Satzung ein Marathon.
Die neue Satzung ist jetzt beim Vorsitzenden einzusehen, in der JHV wird die neue Satzuung (ev. mit der alten) auf den Tischen ausgelegt.
Würde es reichen entscheide Änderungen wie Aufstellung Vorstand, Zweck und AUfgaben vorzutragen?
Ein großer Teil der Satzung ist sowieso vom Landesverband als nicht abänderbar vorgegeben.
Ich suche nach einer Lösung vereinsrechtlich zulässig eine Satzungsänderung durchzuführen.

Über Ideen würde ich mich freuen.

D.Kalm

Re: Neue Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.01.2017

Es gibt keine Pflicht, die Satzung zu erörten, wenn jedes Mitglied den Text einsehen kann oder, besser noch, vorher erhält.
Am besten beschließt man die Satzung insgesamt neu, dann muss auch nicht jede Änderung einzeln aufgelistet werden.

Re: Neue Satzung
von: D.Kalm ()
Datum: 31.01.2017

Also müßte in der Einladung zur JHV stehen, Satzungsneufassung statt Satzungsänderung.
Der Hinweis wo einzusehen oder anzufordern ist natürlich selbstverständlich.
Wir hatten hier einen Fall wo sich das Registergericht an der Formulierung Satzungsänderung gestört hat.
Die ehrenamtlichen Mitstreiter hatten erheblichen Aufwand Ihre Satzung eingetragen zu kriegen.

D.Kalm

Re: Neue Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.02.2017

Ja, ganz richtig.

Re: Neue Satzung
von: Hardy ()
Datum: 01.02.2017

Wir hatten hier einen Fall wo sich das Registergericht an der Formulierung Satzungsänderung gestört hat.
Deshalb vor der MV das mit FiA und VR abstimmen. Damit hatte ich seit 1990 immer Erfolg.
Hardy

Re: Neue Satzung
von: D.Kalm ()
Datum: 03.02.2017

"Sollte der Wortlaut der Satzung aufgrund von geforderten Anpassung durch den Kreisverband, dem Registergericht oder dem Finanzamt (Gemeinnützigkeit) noch anzupassen sein, bittet der Vorstand um Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, diese redaktionellen Änderungen durch den Vorstand vornehmen zu lassen."

Bei der letzten Satzungsänderung haben wir o.a. Punkt zur Abstimmung gestellt um nicht wegen Begrifflichkeiten wie Satzungsänderung oder Satzungsneufassung eine neue Mitgliederversammlung einberufen zu müssen.
Klar, sollten sich die u.a. angegebenen Adressaten an so Themen wie Zweck/Aufgaben oder Gemeinnützigkeit stören, muss eine neue Versammlung einberufen werden.
Wäre dies möglich?

D.Kalm