Umsetzung Kooption
von: O.H. ()
Datum: 20.01.2017
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
nach meinen Fragen (01.10.2016) zur Satzungsänderung mit Einführung der Kooption von Vorstandsmitgliedern, ist nun eine solchen durchzuführen.
Am 29.11.2016 erfolgte eine Satzungsänderung mit folgendem Wortlaut:
„…..Darüber hinaus kann der Vorstand Mitglieder kooptieren, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben angebracht ist. Diese werden in der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt und bestätigt. Über die im Punkt angegebenen Ämter des Vorstandes hinaus kooptierte Mitglieder müssen wie alle Vorstandsmitglieder in notariell beglaubigter Form als Satzungsänderungen zum Vereinsregister angemeldet werden“.
Alle Notwendigen Unterlagen wurden beim Notar zur Eintragung eingereicht.
Kurz nach der Beschlussfassung teilte uns der Schriftführer seinen Rücktritt mit.
Leider fehlt uns bis heute die Bestätigung vom Vereinsgericht/Amtsgericht das die Satzungsänderung genehmigt wurde.
Nun meine Frage, kann ich trotzdem in der nächsten Vorstandssitzung eine andere Person/Mitglied durch Beschluss in den Vorstand kooptieren?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
O.H.