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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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O.H. schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > nach meinen Fragen (01.10.2016) zur > Satzungsänderung mit Einführung der Kooption von > Vorstandsmitgliedern, ist nun eine solchen > durchzuführen. > Am 29.11.2016 erfolgte eine Satzungsänderung mit > folgendem Wortlaut: > „…..Darüber hinaus kann der Vorstand Mitglieder > kooptieren, soweit dies für die Erfüllung seiner > Aufgaben angebracht ist. Diese werden in der > nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt und > bestätigt. Über die im Punkt angegebenen Ämter des > Vorstandes hinaus kooptierte Mitglieder müssen wie > alle Vorstandsmitglieder in notariell beglaubigter > Form als Satzungsänderungen zum Vereinsregister > angemeldet werden“. > Alle Notwendigen Unterlagen wurden beim Notar zur > Eintragung eingereicht. > Kurz nach der Beschlussfassung teilte uns der > Schriftführer seinen Rücktritt mit. > Leider fehlt uns bis heute die Bestätigung vom > Vereinsgericht/Amtsgericht das die > Satzungsänderung genehmigt wurde. > Nun meine Frage, kann ich trotzdem in der nächsten > Vorstandssitzung eine andere Person/Mitglied durch > Beschluss in den Vorstand kooptieren? > Vielen Dank im Voraus! > MfG > O.H.
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