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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für die Bestellung des Vorstandes (hier per > Kooption) spielt die Eintragung keine Rolle. Sie > hat nur deklaratorischen Charakter. Eine neuer > Vorstand kann also bestellt werden, auch wenn der > alte nicht eingetragen ist. Bei Anmeldung über den > Notar sollte das aber der Fall gewesen sein.
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