Re: Ausserordentliche Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.11.2016
Hier gibt es das sog. Minderheitenbegehren. Wenn die Satzung, das nicht anders regelt, können 10% der Mitglieder die Einberufung einer Mitgliederversammlung fordern. Sie müssen dazu Grund (hier: untätiger Vorstand) und Zwecke (Tagesordnung, z.B. Neuwahl des Vorstands) angeben.
Weigert sich der Vorstand, die Versammlung einzuberufen, kann sich diese Minderheit vom Vereinsregister dazu ermächtigen lassen, also die Versammmlung ohne den Vorstand durchführen-