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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier gibt es das sog. Minderheitenbegehren. Wenn > die Satzung, das nicht anders regelt, können 10% > der Mitglieder die Einberufung einer > Mitgliederversammlung fordern. Sie müssen dazu > Grund (hier: untätiger Vorstand) und Zwecke > (Tagesordnung, z.B. Neuwahl des Vorstands) > angeben. > Weigert sich der Vorstand, die Versammlung > einzuberufen, kann sich diese Minderheit vom > Vereinsregister dazu ermächtigen lassen, also die > Versammmlung ohne den Vorstand durchführen-
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