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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Munula schrieb: ------------------------------------------------------- > Folgendes Problem. Wir sind ein gartenverein e.v. > im sommer hat der vorstandsvorsitzende seinen > posten niedergelegt. kassenwart gibt es auch nur > auf dem papier. der stellvertreter ist der wolf in > der schafsherde und macht nur ärger und unternimmt > nichts. jetzt wollten wir mitglieder eine > versammlung einberufen um den vorstand neu zu > wählen. können wir das tun? und diese versammlung > auch abhalten oder muss das der 2. vorsitzende > machen? wir wissen aber das er das nie machen > würde. der abgetretende vorsitzende ist noch > eingetragen beim notar. dürfen wir in dem falle > eine versammlung abhalten wenn der zurückgetretene > chef schriftlich die erlaubnis dazu erteilt? wir > wissen echt nicht mehr weiter
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