Re: Vereinsvorstand und Beschlussfassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.07.2016
Kann eine natürliche Person, die ohne festen Wohnsitz bzw. ins Ausland abgemeldet ist, im Vorstand eines e.V. sein?
Ja, es muss nur sichergestellt sein, dass sie jederzeit einreisen kann (Visumspflicht usf.)
Ist folgende Satzungsänderung gesetzlich möglich, so dass in einem späteren Zeitpunkt der Vorstand wieder erweitert werden kann?:
"Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus dem Präsidenten, maximal aus dem Präsidenten, dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten. "
Da gibt es keine Bedenken
Momentan ist für die Beschlussfähigkeit folgende Formulierung in der Satzung verankert:
"Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder unter der letzten bekannten Anschrift eingeladen wurden und mindestens *zwei seiner Mitglieder * anwesend sind. Die Beschlüsse werden
durch übereinstimmende Willenserklärung des Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitgliedes gefasst"
Welche Formulierung ist statt der obigen ratsam, wenn der Vorstand aus nur dem Präsidenten besteht?
Welche Formulierung kann eingebaut werden für den Fall, dass der Vorstand wieder aus mehreren Personen besteht?
Kommt auf die eigenen Gestaltungswünsche an.
Denkbar wäre z.B. eine einfache Mehrheit mit Stichentscheidungsrecht des Präsidenten.