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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Mel schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > aufgrund einiger Veränderungen in unserem Vorstand > stehen wir jetzt vor folgenden Fragen: > > Kann eine natürliche Person, die ohne festen > Wohnsitz bzw. ins Ausland abgemeldet ist, im > Vorstand eines e.V. sein? > > Wir haben momentan nur einen Präsidenten, vorher > bestand der Vorstand aus 3 Personen. Ist folgende > Satzungsänderung gesetzlich möglich, so dass in > einem späteren Zeitpunkt der Vorstand wieder > erweitert werden kann?: > > "Der Vorstand gemäß §26 BGB besteht mindestens aus > dem Präsidenten, maximal aus dem Präsidenten, dem > ersten und dem zweiten Vizepräsidenten. " > > > Momentan ist für die Beschlussfähigkeit folgende > Formulierung in der Satzung verankert: > > "Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine > Mitglieder unter der letzten bekannten Anschrift > eingeladen wurden und mindestens *zwei seiner > Mitglieder * anwesend sind. Die Beschlüsse werden > durch übereinstimmende Willenserklärung des > Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitgliedes > gefasst" > > Welche Formulierung ist statt der obigen ratsam, > wenn der Vorstand aus nur dem Präsidenten besteht? > Welche Formulierung kann eingebaut werden für den > Fall, dass der Vorstand wieder aus mehreren > Personen besteht? > > Danke!
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