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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann eine natürliche Person, die ohne festen > Wohnsitz bzw. ins Ausland abgemeldet ist, im > Vorstand eines e.V. sein? > > Ja, es muss nur sichergestellt sein, dass sie > jederzeit einreisen kann (Visumspflicht usf.) > > Ist folgende Satzungsänderung gesetzlich möglich, > so dass in einem späteren Zeitpunkt der Vorstand > wieder erweitert werden kann?: > "Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens > aus dem Präsidenten, maximal aus dem Präsidenten, > dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten. " > > Da gibt es keine Bedenken > > Momentan ist für die Beschlussfähigkeit folgende > Formulierung in der Satzung verankert: > "Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine > Mitglieder unter der letzten bekannten Anschrift > eingeladen wurden und mindestens *zwei seiner > Mitglieder * anwesend sind. Die Beschlüsse werden > durch übereinstimmende Willenserklärung des > Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitgliedes > gefasst" > Welche Formulierung ist statt der obigen ratsam, > wenn der Vorstand aus nur dem Präsidenten > besteht? > Welche Formulierung kann eingebaut werden für den > Fall, dass der Vorstand wieder aus mehreren > Personen besteht? > > Kommt auf die eigenen Gestaltungswünsche an. > Denkbar wäre z.B. eine einfache Mehrheit mit > Stichentscheidungsrecht des Präsidenten.
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