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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Betriebswohnung / Gemeinnützigkeit
von: FrankM ()
Datum: 15.07.2016

Guten Tag.

Wir sind ein gemeinnütziger freikirchlicher Verein. Wir haben für neue Räumlichkeiten eine Gewerbemietvertrag. Teil der Räume ist eine Dienstwohnung, die von uns an eine Angestellte weitervermietet werden wird.

Dazu ein paar Fragen:

1) Der Gewerbemietvertrag hat eine Miete pro qm von 16 Euro. Muss der Dienstwohnungmietvertrag dieselbe qm-Miete enthalten, oder müssen/sollen wir uns an die örtliche Vergleichsmiete orientieren (ca 10-11 Euro/qm), oder kann die Miete auch niedriger sein?

2) Wenn wir an die 16€/qm bzw 10-11€/qm gebunden wären, könnten wir dann der Mietarbeiterin eine Kostenerstattung über einen Teil der Miete bezahlen?

3) In die Wohnung soll eine Einbauküche eingebaut werden. Gibt es dafür einen "Höchstbetrag", den wir dafür bezahlen können, ohne mit Gemeinnützigkeit etc Probleme zu bekommen? (Wir haben einen Betrag von 4000 Euro angedacht. Einen darüber liegenden Betrag sollte die Mitarbeiterin bezahlen).

Danke im Voraus und freundliche Grüße

Frank M

Re: Betriebswohnung / Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.07.2016

Aus dem Gebot der Selbstlosigkeit folgt nur eine ortsübliche Miete. Man kann den Quadratmeterpreis ja als "Mischkalkulation" betrachten.

Eine Kostenerstattung wäre wie Lohn zu behandeln.

Die Ausstattung der Wohnung darf üblichen Standards folgen. Da scheinen mir 4.000 Euro nicht überzogen.
Zu beachten ist aber, dass es sich hier um Mittel handelt, die in die Vermögensverwaltung gehen. Es dürfen also keine zeitnah zu verwendenden Mittel eingesetzt werden.

Re: Betriebswohnung / Gemeinnützigkeit
von: FrankM ()
Datum: 15.07.2016

Danke für die Antwort.

Die beiden letzten Sätze habe ich nicht ganz verstanden. Heisst das, dass wir die Kosten für die Einbauküche nicht aus unseren laufenden Spendeneingängen bezahlen dürfen? Wir haben auch eine Freie Rücklage. Könnten wir diese dazu verwenden.

Die Kostenerstattung wäre wie Gehalt anzusehen, unläge also ganz normal Lohnsteuer und Sozialversicherung?

Re: Betriebswohnung / Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.07.2016

Die freie Rücklage darf für die Ausstattung der Wohnung benutzt werden, die Spendenmittel (zeitnah zu verwendende Mittel) nicht.

Die Kostenerstattung wäre als Gehaltsteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.