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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die freie Rücklage darf für die Ausstattung der > Wohnung benutzt werden, die Spendenmittel (zeitnah > zu verwendende Mittel) nicht. > > Die Kostenerstattung wäre als Gehaltsteil > lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
www.vereinsknowhow.de
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