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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
FrankM schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die Antwort. > > Die beiden letzten Sätze habe ich nicht ganz > verstanden. Heisst das, dass wir die Kosten für > die Einbauküche nicht aus unseren laufenden > Spendeneingängen bezahlen dürfen? Wir haben auch > eine Freie Rücklage. Könnten wir diese dazu > verwenden. > > Die Kostenerstattung wäre wie Gehalt anzusehen, > unläge also ganz normal Lohnsteuer und > Sozialversicherung?
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