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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden = automatisches Ende als Beisitzer?
von: Neuling2016 ()
Datum: 03.03.2016

Hallo zusammen,

wir würden gerne einen Beisitzer aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als 1. Vorsitzenden zum Ehrenvorsitzenden ernennen.

Erlischt dann automatisch die Funktion als Beisitzer und das damit verbundene Stimmrecht oder bleibt die Funktion davon unberührt?

In der Satzung wird dies nicht erwähnt.

Hatte schon mal jemand so einen Fall und könnte mir weiterhelfen?

Viele liebe Grüße

Re: Ernennung zum Ehrenvorsitzenden = automatisches Ende als Beisitzer?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.03.2016

Sieht denn die Satzung einen Ehrenvorsitzenden vor?
Wenn ja, würden zunächst die entsprechenden Regelungen gelten. Wenn nein, ist das Amt ein rein symbolisches. Es kann sich daraus dann kein Stimmrecht ergeben.
Dann wäre der Ehrenvorsitz auch neben dem bestehenden Vorstandsamt möglich.

Re: Ernennung zum Ehrenvorsitzenden = automatisches Ende als Beisitzer?
von: Neuling2016 ()
Datum: 03.03.2016

Hallo Herr Pfeffer,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Die Satzung sieht leider nichts vor.