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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Sieht denn die Satzung einen Ehrenvorsitzenden > vor? > Wenn ja, würden zunächst die entsprechenden > Regelungen gelten. Wenn nein, ist das Amt ein rein > symbolisches. Es kann sich daraus dann kein > Stimmrecht ergeben. > Dann wäre der Ehrenvorsitz auch neben dem > bestehenden Vorstandsamt möglich.
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