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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht ja oder nein
von: Maike ()
Datum: 31.01.2016

Hallo,

folgender Fall:
Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, Kassenwart, max. zwei Beisitzern und dem Jugendleiter.
Nun tritt der Jugendleiter zurück.

In der Satzung steht: "Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gesamtvorstandsmitglieds bestimmt der Gesamtvorstand ein Ersatz-Gesamtvorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung."
Laut Jugendordnung ist der Jugendleiter von der Jugendversammlung zu wählen.
Laut Satzung ist der Jugendleiter von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Ein Beisitzer übernimmt kommissarisch das Amt des Jugendleiter.

Nun meine Frage: Ist der Beisitzer, der kommissarischer Jugendleiter geworden ist, im Gesamtvorstand stimmberechtigt? Falls ja durch welches Amt?

Viele Grüße
Maike

Re: Stimmrecht ja oder nein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.01.2016

Die Satzung sieht nur eine Selbstergänzung des Vorstandes vor (kommisarisches Vorstandsmitglied). Die Frage der Personalunion bleibt offen.
Wegen des Stimmrechts gibt es keine Bedenken.
Unklar erscheint mir aber, ob sich damit die Zahl der Beisitzer verringert hat (die Satzung nennt ja nur eine Höchst- keine Mindestzahl) oder ob sich eine Personalunion zwischen dem Amt des Beisitzers und des Jugendleiters ergeben hat. Auch das halte ich rechtlich für zulässig.
Hier müsste m.E. der Vorstand eine Klärung vornehmen.
Die Stimmenzahl muss sich nach den Köpfen, nicht nach den Ämtern richten.