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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Satzung sieht nur eine Selbstergänzung des > Vorstandes vor (kommisarisches Vorstandsmitglied). > Die Frage der Personalunion bleibt offen. > Wegen des Stimmrechts gibt es keine Bedenken. > Unklar erscheint mir aber, ob sich damit die Zahl > der Beisitzer verringert hat (die Satzung nennt ja > nur eine Höchst- keine Mindestzahl) oder ob sich > eine Personalunion zwischen dem Amt des Beisitzers > und des Jugendleiters ergeben hat. Auch das halte > ich rechtlich für zulässig. > Hier müsste m.E. der Vorstand eine Klärung > vornehmen. > Die Stimmenzahl muss sich nach den Köpfen, nicht > nach den Ämtern richten.
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