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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Maike schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > folgender Fall: > Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, > Kassenwart, max. zwei Beisitzern und dem > Jugendleiter. > Nun tritt der Jugendleiter zurück. > > In der Satzung steht: "Bei vorzeitigem Ausscheiden > eines Gesamtvorstandsmitglieds bestimmt der > Gesamtvorstand ein Ersatz-Gesamtvorstandsmitglied > bis zur nächsten Mitgliederversammlung." > Laut Jugendordnung ist der Jugendleiter von der > Jugendversammlung zu wählen. > Laut Satzung ist der Jugendleiter von der > Mitgliederversammlung zu bestätigen. > > Ein Beisitzer übernimmt kommissarisch das Amt des > Jugendleiter. > > Nun meine Frage: Ist der Beisitzer, der > kommissarischer Jugendleiter geworden ist, im > Gesamtvorstand stimmberechtigt? Falls ja durch > welches Amt? > > Viele Grüße > Maike
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