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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Formeller Mangel Mitgliederversammlung
von: Carsten Duschka ()
Datum: 03.09.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11. Septenber 2015 haben wir eine MV auf Landesebene.
In der Tagesordnung steht unter anderem
"Ausschluss eines Ortsvereines"
Leider wurde der Ortsverein nicht eingeladen.

Nun meine Fragen:
1. Ist die MV überhaupt beschlussfähig?

Nach meinem Kenntnisstand nicht, weil das noch Mitglied nicht eingeladen wurde,
oder ist mein Gedanke falsch?

Danke für die Hilfe und Antwort.

Re: Formeller Mangel Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.09.2015

Solange das Mitglied nicht ausgeschlossen ist, hat es ein Recht auf Teilnahme an der MV und muss eingeladen werden. Es sei denn die Satzung regelt das speziell so. Außerdem hat das Mitglied Anspruch auf rechtliches Gehör. Ob das in der MV gewährt werden muss, würde sich aus der Satzung ergeben müssen. Regelt die Satzung dazu nichts, ist die MV zuständig.
Die MV ist zwar dennoch beschlussfähig, die Nichteinladung ist aber ein Anfechtungsgrund.
Außerdem ist der "Beschlussgegenstand" (TOP) nicht "hinreichend genau bezeichnet". Es muss nämlich der Name des auszuschließenden Mitglieds angegeben werden.
Welches Mitglied auch immer einer Anfechtung vornimmt, es kann damit den Beschluss der MV zerschießen.

Re: Formeller Mangel Mitgliederversammlung
von: Carsten Duschka ()
Datum: 04.09.2015

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

ich danke Ihnen für die Antwort.
Ja die Satzung schreibt dazu etwas;

„Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
Dem auszuschließenden Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Beschluss ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.“

Re: Formeller Mangel Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.09.2015

Dann ist die Sache klar. Der Beschluss ist anfechtbar und der Ausschluss unwirksam, weil das rechtliche Gehör verweigert wird.

Re: Formeller Mangel Mitgliederversammlung
von: Carsten Duschka ()
Datum: 04.09.2015

Das ist eine sehr schöne Antwort, die rettet mein Wochenende, weil der vorsitzende Jurist ist und damit wieder beweist, dass er nicht viel gelernt hat! Danke.

Ein schönes Wochenende.