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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Carsten Duschka schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > ich danke Ihnen für die Antwort. > Ja die Satzung schreibt dazu etwas; > > „Über den Ausschluss entscheidet die > Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. > Dem auszuschließenden Mitglied ist Gelegenheit zur > Stellungnahme zu geben. > Der Beschluss ist dem Betroffenen schriftlich > mitzuteilen.“
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