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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rechte eines ehemaligen Vorstand
von: Elli1234 ()
Datum: 21.07.2015

Hallo.
ich hoffe mir kann ein wenig geholfen werden. Ich war 3 Jahre stellvertretender Vorstand eines Eigentümer Verreins. Ich bin vor einem Jahr ausgetreten und bis heute nicht ordentlich entlastet worden. Der neue alte Vorstand übersendt mir einfach nicht meine Entlastungsunterlagen. Da ich weis wie der Vorstand arbeitet möchte ich mir beim Vereinsgegisteramt / Handelsregister einen Eintrag zukommen lassen wo ich einsehen kann ob ich den immer noch in den Unterlagen Eingetragen bin.
Wie komme ich jetzt nur an meine Papiere. ich möchte ienfach damit nix mehr zu tun haben und schriftlich braucht man immer etwas in der Hans...

Danke schön S.

Re: Rechte eines ehemaligen Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.07.2015

Einen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung gibt es nicht. Deswegen kommt bei der Frage, ob und wie entlastet wird, nur auf die Satzungsregelungen und evtl. das Vereinsherkommen (langjährig geübte Praxis) an.
Es besteht also nicht zwingend ein Anspruch auf Entlastung.
Das Thema wird auch überschätzt, weil die Freistellung meist nicht so weit greift wie vermutet und ein eventueller Ersatzanspruch ja begründet und nachgewiesen werden muss. Im Übrigen verjähren viele Ansprüche auch.

Re: Rechte eines ehemaligen Vorstand
von: Elli1234 ()
Datum: 21.07.2015

Danke für die Information.
Trotzallem muss es ja irgendwo verankert stehen das ich nicht mehr stellv Vorstand bin. Zum Beisppiel eine Tagesordnung wo in dieser steht ...Tagesordnung Entlastung des Vorstandes usw. Bisher wurde das immer so verübt bei uns. Ich habe ja nichts in der Hand nicht mal die Tagesordnung. Damals sollte ich doch bitte die Versammlung verlassen da ich kein kein Vorstand mehr bin, aber an diesem Tag sollte der Vorstand entlastet werden.
Wie denken sie komme ich an meine schriftl. Entlastung. Irgendwo muss ja etwas stehen.

danke schön S.

Re: Rechte eines ehemaligen Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.07.2015

Der Rücktritt ist eine einseitige Willenserklärung. Er muss also nicht bestätigt werden, um wirksam zu sein.
Ein Nachweis kann also auch von Ihrer Seite erfolgen, z.B. durch Kopie des Schreibens mit Einlieferungsschein.

Re: Rechte eines ehemaligen Vorstand
von: Hardy ()
Datum: 22.07.2015

"Trotzallem muss es ja irgendwo verankert stehen das ich nicht mehr stellv Vorstand bin. Zum Beisppiel eine Tagesordnung wo in dieser steht ...Tagesordnung Entlastung des Vorstandes usw. Bisher wurde das immer so verübt bei uns. Ich habe ja nichts in der Hand nicht mal die Tagesordnung. Damals sollte ich doch bitte die Versammlung verlassen da ich kein kein Vorstand mehr bin, aber an diesem Tag sollte der Vorstand entlastet werden.
Wie denken sie komme ich an meine schriftl. Entlastung. Irgendwo muss ja etwas stehen."

Sollten Sie als Stv. Vors. ein vertretungsberechtigtes VS-Mitglied nach § 26 BGB gewesen sein? Dann müsste doch auf einer MV, wo Sie nicht da waren, eine Nachwahl wegen Ihnen stattgefunden haben?
Und wenn Sie da nichts wissen, fragen Sie im Vereinsregister nach den Protokollen von VS-Wahlen nach Ihrem Ausscheiden nach.

Hardy

Re: Rechte eines ehemaligen Vorstand
von: Elli1234 ()
Datum: 28.07.2015

Danke für die Information. Ich bin echt noch total sauer über diese Art und Weise. Beim Handelsregister bin ich jetzt drinne und habe auch gesehen das ich ein neuer Vorstand drinne steht. Jetzt werde ich beim Amt nach dem Protokoll fragen der Vorstandswahl nach meinem Ausscheiden. Werde mich melden...Danke für die Info