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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Einen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung gibt es > nicht. Deswegen kommt bei der Frage, ob und wie > entlastet wird, nur auf die Satzungsregelungen und > evtl. das Vereinsherkommen (langjährig geübte > Praxis) an. > Es besteht also nicht zwingend ein Anspruch auf > Entlastung. > Das Thema wird auch überschätzt, weil die > Freistellung meist nicht so weit greift wie > vermutet und ein eventueller Ersatzanspruch ja > begründet und nachgewiesen werden muss. Im Übrigen > verjähren viele Ansprüche auch.
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