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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Rücktritt ist eine einseitige > Willenserklärung. Er muss also nicht bestätigt > werden, um wirksam zu sein. > Ein Nachweis kann also auch von Ihrer Seite > erfolgen, z.B. durch Kopie des Schreibens mit > Einlieferungsschein.
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