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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auflösung des Vereins?
von: Giuseppe ()
Datum: 01.06.2015

Hallo an Alle!
Folgender Sachverhalt beschäftigt mich und den ganzen Verein:
Der gesamte Vorstand, 2 vorsitzende und ein Kassenwart, will von seinen Ämtern zurücktreten. Leider finden sich keine Nachfolger. Auch über eine Auflösung wird nachgedacht.
Muss über eine Auflösung immer abgestimmt werden? Oder ist beim Wegfall dieses Vereinsorgans die Auflösung die automatische Konsequenz?
Wie sieht es bei der Option aus den Verein einfach "ruhen" zu lassen? Welche vor-, Nachteile oder Gefahren birgt das?
Und gehe ich richtig in der Annahme, dass sobald der Vorstand als Liquidator übergeht, der Verein bzw. Die Mitglieder ihrer vereinstätigkeit nicht mehr nachgehen können, da die rechts-und geschäftsfähigkeit nicht mehr vorhanden ist?
Über eine Antwort würde ich Mich freuen und wäre sehr dankbar.

Viele Grüße

Re: Auflösung des Vereins?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.06.2015

Der Verein muss regelmäßig durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zwar käme auch eine Auflösung von Amts wegen bei Wegfall der Mitglieder in Frage, nicht aber beim Fehlen des Vorstandes.
Der Verein verliert nach dem Auflösungsbeschluss nicht sofort die Rechtsfähigkeit, es ändert sich aber sein Zweck. Deswegen greifen Rechte und Pflichten der Mitglieder nur noch soweit, wie das für die Auflösung erforderlich ist.