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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Verein muss regelmäßig durch Beschluss der > Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zwar käme > auch eine Auflösung von Amts wegen bei Wegfall der > Mitglieder in Frage, nicht aber beim Fehlen des > Vorstandes. > Der Verein verliert nach dem Auflösungsbeschluss > nicht sofort die Rechtsfähigkeit, es ändert sich > aber sein Zweck. Deswegen greifen Rechte und > Pflichten der Mitglieder nur noch soweit, wie das > für die Auflösung erforderlich ist.
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