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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gastmitgliedschaft?
von: Janett ()
Datum: 26.05.2015

Hallo,

wir waren jahrelang eine Interessenvertretung, die 1x im Jahr eine Wettkampfveranstaltung mit Volksfestcharakter organisierte. Bislang haben wir das ohne rechtl. Besonderheiten gemacht: Vorortanmeldung, Startgebühr zahlen und los ging's.

Nun sind wir jedoch ein eingetragener Verein. An der Veranstaltung nehmen überwiegend Nicht-Vereinmitglieder teil. Wir möchten natürlich weder in die Steuer- noch in die Versicherungsfalle tappen. Wie wäre es richtig, wenn wir eigentlich nicht wollen, dass jeder Starter aufgrund der Einmaligkeit auch mit in den Verein kommt. Wie wären dann die Begrifflichkeiten zur Startanmeldung? Gastmitgliedschaft mit zeitlicher oder zweckgebundener Beschränkung?

Vielen Dank vorab.
Janett

Re: Gastmitgliedschaft?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.05.2015

Die Mitgliedschaft ändert an der steuerlichen Behandlung der Startgebühr nichts. Es wären sog. unechte Beiträge.
Um welche Art von Veranstaltung handelt es sich? Bei der Sportveranstaltung eines Sportvereins sind auch die Teilnahmegebühren von Nichtmitgliedern ertrags- und umsatzsteuerfrei.

Re: Gastmitgliedschaft?
von: Janett ()
Datum: 01.06.2015

Hallo,
die Veranstaltung ist eine Art "Gemeinde-Sportfest". Unter anderem für die Durchführung dieses Festes haben wir uns gegründet. Um den Verein aber nicht unnötig aufzublähen, soll nicht jeder Starter auch verpflichtend Mitglied werden, daher die Frage nach der Gastmitgliedschaft und den Begrifflichkeiten zur Deklaration der einmaligen Startgebühr.

MfG Janett