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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verein im Verein!
von: Sonne84 ()
Datum: 19.05.2015

Hallo wir sind Bogenschützen aber wir sind nur eine Untergruppe vom Schützenverein.
Und haben leider keinerlei rechte.
Wir veranstalten jedes jahr ein Turnier dürfen aber nicht alleine entscheiden. Alles entscheidet der schützenverein.
Wir haben uns schon überlegt ein verein im verein zuwerden aber der erste Vorsitzende hat gesagt das er das nicht zulässt. Kann er das so einfach entscheiden?

Re: Verein im Verein!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.05.2015

Regelmäßig sind Abteilungen rechtlich nicht selbstständig. Eine Einflussnahme im Verein haben sie also nur über ihre Mitglieder und müssten entsprechende Mehrheiten organisieren.
Einen Verein im Verein gibt es nicht (außer als Mitglied). Dieses Modell würde also nicht weiterführen.
Die Option wäre also nur, einen eigenständigen Verein zu gründen. Ansprüch auf Vermögen oder Leistungen des Vereins hat man damit aber nicht.

Re: Verein im Verein!
von: danuela ()
Datum: 27.10.2015

Hallo! Wir haben im Fußballverein ein ähnliches Problem und möchten die Jugendabteilung ggf. ausgliedern. Die schwächere variante wäre, dass man die Satzung soweit erweitert (wird eh gerade neu strukturiert), dass die Jugendabteilung ihr Maß an Selbstverwaltung und-bestimmung gebilligt bekommt - ist das richtig?
LG

Re: Verein im Verein!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2015

Die Satzung kann natürlich Abteilungen entsprechende Selbstverwaltungsrechte einräumen. Die Einnahmen und Ausgaben bleiben aber welche des Vereins. Deswegen können autonome Abteilungen steuerlich und buchhalterisch problematisch sein.
Außerdem muss geklärt werden, inwieweit die Abteilungsleitung eigenständig Rechtsgeschäfte tätigen darf (Vetretungsbefugnis).

Re: Verein im Verein!
von: danuela ()
Datum: 27.10.2015

Dazu lautet der $12 der Satzung:

Zum erweiterten Vorstand gehören der 2. Kassierer, der Jugendleiter, der Leiter der Alte-Herren-Abteilung und bis zu drei Beisitzer. Mindestens ein Beisitzer vertritt die Belange der aktiven und ein weiterer der inaktiven Mitglieder.

Der Jugendleiter betreut die Jugendabteilung und ist für die Durchführung und Überwachung des Jugendbetriebes verantwortlich. [...]

Beide Abteilungen führen und verwalten sich im Rahmen der Verseinssatzung selbständig, sie entscheiden auch über die Verwendung der ihnen zufließenden Mittel.

Re: Verein im Verein!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2015

Das gilt aber nur im Innenverhältnis; eine Außenvertretungbefugnis habe die Abteilungsleiter dieser Regelung zufolge nicht.

Re: Verein im Verein!
von: danuela ()
Datum: 27.10.2015

Hmm... ok, und wenn diese Außernvertretung seit über 12 Jahren im Bereich der Jugenabteilung lag, oder besser: gebilligt worden ist - dann auch?

Re: Verein im Verein!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2015

Solange der Vorstand das toleriert, gibt es natürlich kein Problem.