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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsauflösung
von: Charlotte ()
Datum: 27.10.2015

Guten Tag.

Ich bräuchte Vereinsrechtliche Hilfe.

Wir sind ein relativ kleiner eingetragener Verein der sich noch in diesem Jahr auflösen möchte. Vermögen ist keines Vorhanden und es sind alle Mitglieder für die Auflösung, da der Verein nicht mehr gebraucht wird. Ein Anruf beim Registergericht brachte uns nicht weiter.

Meine Frage: Wie müssen konkret vorgehen, um rechtlich alles sauber über die Bühne zu bringen? Was kommen Kosten auf uns zu?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Re: Vereinsauflösung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2015

Die MV muss die Auflösung beschließen (Dreiviertelmehrheit, wenn die Satzung das nicht anders regelt).
Mit dem Protokoll dieses Beschlusses wird die Auflösung notariell zum Vereinsregister angemeldet.
Dann beginnt das Liquidationsjahr und der Verein wird zum Liquidationsverein (e.V. i.L.). Nach Ende des Jahres wird der Verein gelöscht.

Re: Vereinsauflösung
von: Charlotte ()
Datum: 27.10.2015

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Die MV muss die Auflösung beschließen
> (Dreiviertelmehrheit, wenn die Satzung das nicht
> anders regelt).
> Mit dem Protokoll dieses Beschlusses wird die
> Auflösung notariell zum Vereinsregister
> angemeldet.
> Dann beginnt das Liquidationsjahr und der Verein
> wird zum Liquidationsverein (e.V. i.L.). Nach Ende
> des Jahres wird der Verein gelöscht.


Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was ist der Zweck eines solchen Liqhidationsverein?

Re: Vereinsauflösung
von: kizushi ()
Datum: 28.10.2015

> Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was ist der
> Zweck eines solchen Liqhidationsverein?

Das Jahr dient zum Schutz von evtl. Gläubigern des Vereins.