Re: Verein im Verein!
von: danuela ()
Datum: 27.10.2015
Dazu lautet der $12 der Satzung:
Zum erweiterten Vorstand gehören der 2. Kassierer, der Jugendleiter, der Leiter der Alte-Herren-Abteilung und bis zu drei Beisitzer. Mindestens ein Beisitzer vertritt die Belange der aktiven und ein weiterer der inaktiven Mitglieder.
Der Jugendleiter betreut die Jugendabteilung und ist für die Durchführung und Überwachung des Jugendbetriebes verantwortlich. [...]
Beide Abteilungen führen und verwalten sich im Rahmen der Verseinssatzung selbständig, sie entscheiden auch über die Verwendung der ihnen zufließenden Mittel.