Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verein als Gesellschafter einer GmbH
von: BrunsRe ()
Datum: 25.10.2014

Guten Tag,

das Stimmrecht des Vereins als Gesellschafter einer GmbH wird durch eine natürliche Person als Vertreter ausgeübt. Selbstverständlich handelt es sich dabei um ein imperatives Mandat. Der Vertreter ist selbstverständlich bei den Abstimmungen an die Beschlußlage des Vereins gebunden.

Ist nun zu jedem einzelnen Punkt auf der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung eine konkrete vorherige Beschlußfassung im Vereinsvorstand notwendig? Gibt es dazu bindende Vorschriften im GmbH-Recht oder im Vereinsrecht oder eine obergerichtliche Rechtsprechung?

Oder hat der delegierte Vertreter das Recht und die Pflicht die Interessen des Vereins in der Gesellschafterversammlung aufgrund der dort vorgetragenen Sachlage nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten?

Re: Verein als Gesellschafter einer GmbH
von: ugoetze ()
Datum: 28.10.2014

Der Vorstand des Vereins hat zu beschließen, wer das Stimmrecht auf der GmbH-Gesellschafterversammlung für den Verein wahrnimmt und hat ggf. durch Beschluss Weisungen für das Abstimmverhalten mitzugeben. Sofern keine Weisungen erteilt worden sind, kann der Vertreter auf der Gesellschafterversammlung unter Beachtung der Interessen des Vereins abstimmen.