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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
BrunsRe schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > das Stimmrecht des Vereins als Gesellschafter > einer GmbH wird durch eine natürliche Person als > Vertreter ausgeübt. Selbstverständlich handelt es > sich dabei um ein imperatives Mandat. Der > Vertreter ist selbstverständlich bei den > Abstimmungen an die Beschlußlage des Vereins > gebunden. > > Ist nun zu jedem einzelnen Punkt auf der > Tagesordnung der Gesellschafterversammlung eine > konkrete vorherige Beschlußfassung im > Vereinsvorstand notwendig? Gibt es dazu bindende > Vorschriften im GmbH-Recht oder im Vereinsrecht > oder eine obergerichtliche Rechtsprechung? > > Oder hat der delegierte Vertreter das Recht und > die Pflicht die Interessen des Vereins in der > Gesellschafterversammlung aufgrund der dort > vorgetragenen Sachlage nach bestem Wissen und > Gewissen zu vertreten?
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