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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Vorstand des Vereins hat zu beschließen, wer > das Stimmrecht auf der > GmbH-Gesellschafterversammlung für den Verein > wahrnimmt und hat ggf. durch Beschluss Weisungen > für das Abstimmverhalten mitzugeben. Sofern keine > Weisungen erteilt worden sind, kann der Vertreter > auf der Gesellschafterversammlung unter Beachtung > der Interessen des Vereins abstimmen.
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